AGB
Präambel
Dieses Vertragswerk regelt das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unicornz® e.U.| Mag. Stefan Diethart, nachfolgend Anbieter genannt und den Nutzer des Internetdienstes von unicornz beziehungsweise den Käufer von Produkten und/oder Dienstleistungen von unicornz®, nachfolgend Kunde genannt. Dieses Vertragswerk beinhaltet im Folgenden die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB, von unicornz®.
Der Anbieter betreibt unter mehreren Domains den Internetdienst „Förderungsmanager“ und „unicornz®“. Alle damit zusammenhängenden Dienste und Webseiten werden im Folgenden zusammenfassend als unicornz® bezeichnet.
Kontaktdaten:
unicornz e.U. | Franz-Dullnig-Gasse 5 | 9020 Klagenfurt am Wörthersee | Austria | Tel.: +43 677 624 59909, eMail: office@unicornz.at
Der Anbieter kann den Kunden über Änderungen der Vertragsbedingungen und in technischen Angelegenheiten auch per E-Mail rechtsverbindlich informieren. Einschlägig dafür ist die vom Kunden im Zuge des Vertragsabschlusses hinterlegte E-Mail Adresse. Das Angebot des Anbieters richtet sich nur an gewerblich und selbstständig tätige natürliche und juristische Personen. Es richtet sich ausdrücklich nicht an den Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Dem Kunden werden diese Vertragsbedingungen vor Vertragsabschluss in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt und nach Vertragsabschluss zur Ablage per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail Adresse gesendet. Der Kunde kann diese Vertragsbedingungen auch jederzeit über die Unternehmenswebseite unicornz.at abrufen, ausdrucken, herunterladen und abspeichern. Eine Nutzung des Internetdienstes unicornz ohne Einwilligung in dieses Vertragswerk ist ebenso unzulässig wie eine Nutzung unter Umgehung der dafür vorgesehenen Zugangswege.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
2. Vertragsgegenstand
3. Dienstleistungen – Beratung
3.1 Leistungsbeschreibung
3.2 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.3 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.4 Termine und Fristen
3.5 Vorzeitige Auflösung
3.6 Honorar und Bezahlung
3.7 Zahlung und Eigentumsvorbehalt
3.8 Eigentumsrecht und Urheberrecht
3.9 Kennzeichnung
3.10 Gewährleistung
3.11 Haftung und Produkthaftung
4. Zahlungsmethoden
5. Anzuwendendes Recht
6. Mediationsklausel
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
1 Geltungsbereich
1.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht der Anbieter ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch den Anbieter bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter bietet auf seiner Website diverse Dienstleistungen im B2B-Bereich, va. in den Kernbereichen Digitalisierung, Finanzierungen, Förderungen und Geschäftsmodellentwicklung, sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Stabilisierungs- und Restrukturierungsprojekten.
3 Dienstleistungen – Beratung
3.1 Leistungsbeschreibung
3.1.1 Der Anbieter erbringt diverse Dienstleistungen in der Beratung von Unternehmen aller Branchen. Dazu zählen insbesondere die Erstellung von Strategie-Roadmaps und Businessplänen, die Auswahl und Einreichung von Förderungsinstrumenten, das Durchführen von Stabilisierungschecks und finanzwirtschaftlicher Analysen.
3.2 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den Anbieter. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Anbieters. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Anbieters.
3.2.2 Alle Leistungen des Anbieters (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Blaupausen und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.2.3 Der Kunde wird dem Anbieter zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Anbieter wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Angebote, Kalkulationen, Unternehmens- und Projektdarstellungen etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichnungsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Anbieter haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung seiner Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Anbieter wegen einer solchen Rechteverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Anbieter schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt dem Anbieter hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
3.3 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.3.1 Der Anbieter ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Der Anbieter wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertragsverhältnisses zum Anbieter aus wichtigem Grund.
3.4 Termine und Fristen
3.4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von vom Anbieter schriftlich zu bestätigen.
3.4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Anbieters aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4.3 Befindet sich der Anbieter in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Anbieter schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.5 Vorzeitige Auflösung
3.5.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn:
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Anbieters weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Anbieters eine taugliche Sicherheit leistet.
3.5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Anbieter fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
3.6 Honorar und Bezahlung
3.6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Anbieters für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Anbieter ist berechtigt Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
3.6.2 Wenn nicht anders gekennzeichnet, dann versteht sich das Honorar als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Anbieter für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
3.6.3 Alle Leistungen des Anbieters, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Anbieter erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
3.6.4 Kostenvoranschläge des Anbieters sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die vom Anbieter schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15% übersteigen, wird der Anbieter den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.
3.6.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung des Anbieters – unbeschadet der laufenden sonstigen laufenden Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er dem Anbieter die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung bzw. entsprechend des dem Auftrag zugrunde liegenden Angebots, zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Anbieters begründet ist, hat der Kunde dem Anbieter darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des §1168 AGBG ausgeschlossen wird. Der Anbieter ist bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern des Anbieters, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr dem Anbieter unverzüglich zurückzustellen.
3.7 Zahlung und Eigentumsvorbehalt
3.7.1 Das Honorar ist binnen 7 Tagen ab Rechnungserhalt und ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlich Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vom Anbieter gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Anbieters.
3.7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Anbieter die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest 20,00 € je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
3.7.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden kann der Anbieter sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
3.7.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
3.7.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Anbieter für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
3.7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Anbieters aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Anbieter schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
3.8 Eigentumsrecht und Urheberrecht
3.8.1 Alle Leistungen des Anbieters, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Texte), auch einzelne Teile daraus, bleiben in seinem Eigentum und können vom Anbieter jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Anbieters setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom Anbieter dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt Leistungen des Anbieters, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
3.9 Kennzeichnung
3.9.1 Der Anbieter ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Anbieter und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
3.9.2 Der Anbieter ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internetpräsenz mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
3.10 Gewährleistung
3.10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch den Anbieter, verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
3.10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Anbieter zu. Der Anbieter wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem Anbieter alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Anbieter ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Anbieter mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
3.10.3 Es obliegt dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zuverlässigkeit durchzuführen. Der Anbieter ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Der Anbieter haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
3.10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Anbieter gemäß §933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen.
3.11 Haftung und Produkthaftung
3.11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Anbieters und die seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner „Leute“.
3.11.2 Jegliche Haftung des Anbieters für Ansprüche, die auf Grund der vom Anbieter erbrachten Leistung (z. B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Anbieter seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat den Anbieter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
3.11.3 Für Programme, Webapplikationen und Webseiten entfällt jegliche Gewährleistung insofern diese vom Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten geändert oder bearbeitet werden. Webseiten mit einem Content-Management-System sind von dieser Bestimmung ausgenommen, wenn die Änderung und oder Bearbeitung nur den Seiteninhalt „Content“ betrifft und im dafür vorgesehenen Login-Bereich vorgenommen sachgemäß vorgenommen wird. Erfolgt eine Änderung am Template oder den Seiteneinstellungen bzw. in den damit zusammenhängenden Stylesheets, Grafiken und Programmdateien entfällt ebenfalls jegliche Gewährleistung.
3.11.4 Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Webapplikationen und Webseiten, die auf einer Drittsoftware basieren (z. B. WordPress oder Contao) und/oder Plugins verwenden durch Updates dieser Drittsoftware seitens des Kunden die Funktionen der Webseite/Webapplikation oder der Internetauftritt im Ganzen gestört werden können. Updates gelten ausdrücklich laut 3.11.3 als Änderung am Programm/der Webseite durch den Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten insofern diese nicht seitens des Anbieters durchgeführt oder schriftlich genehmigt wurden.
3.11.5 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Anbieters. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
4 Zahlungsmethoden
4.1 Erteilt der Kunde dem Anbieter im Rahmen eines SEPA-Lastschrift-Mandats die Genehmigung Beträge von seinem Konto einzuziehen, so kann der Anbieter zur Einhebung sämtlicher Gebühren, Honorare und/oder sonstiger Forderungen die aus der Geschäftsbeziehung des Kunden zum Anbieter erwachsen auf dieses SEPA-Lastschrift-Mandat zurückgreifen.
4.2 Wenn eine Zahlungsmethode abweichend eines bestehenden SEPA-Lastschrift-Mandats vereinbart wurde so erlischt diese Vereinbarung 7 Tage nach dem Zahlungsziel der Rechnung, Teilrechnung oder Honorarnote und der Anbieter kann eigenmächtig auf das bestehende SEPA-Lastschrift-Mandat zurückgreifen um die offenen Forderungen vom Konto des Kunden einzuziehen.
4.3 Bei bestimmten Zahlungsmethoden hat der Kunde die Möglichkeit während einer Frist eine bereits erfolgte Zahlung zurückzufordern bzw. die Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen (z. B. SEPA-Lastschrift) oder die Auszahlung an den Anbieter zu blockieren. Eine derartige Maßnahme durch den Kunden entbindet jenen nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Anbieter. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe zusätzlich zum geforderten Betrag und eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 20,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuern vom Kunden einzuheben.
5 Anzuwendendes Recht
5.1 Die Geschäftsbeziehung und alle daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
6 Mediationsklausel
6.1 Für den Fall wirtschaftlicher Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konflikts eingetragene Mediatoren (ZivMediaG) mit dem Schwerpunkt Wirtschafts-Mediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
6.2 Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen Aufwendungen, insbesondere auch jene für einen beigezogenen Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
7.1 Erfüllungsort ist, wenn nicht gesondert vereinbart, der Sitz des Anbieters. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Anbieter die Ware dem von ihm gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
7.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Kunden und dem Anbieter ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bzw. diesem Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Anbieter wird das für den Sitz des Anbieters zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
7.3 Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
unicornz | Mag. Stefan Diethart, Franz-Dullnig-Gasse 5, 9020 Klagenfurt
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