IT-Security System
Förderungen & Finanzierungen für KMU's





Förderungen & Finanzierungen für KMU's
Förderungen & Finanzierungen für KMU's
Förderungen & Finanzierungen für KMU's
Förderungen & Finanzierungen für KMU's
Förderungen & Finanzierungen für KMU's
Als gelernter Touristikkaufmann und studierter Betriebswirt mit 20+ Jahren Erfahrung in der alternativen Projektfinanzierung verwandle ich den Förderungs-Dschungel für meine Kunden in einen Förderungs-Supermarkt. Ich finde, beantrage und manage für jedes Unternehmen die passenden Förderungs- und Finanzierungsinstrumente. Von „A“ wie Antrag bis „Z“ wie Zuschuss.
Stefan Diethart begleitet unsere Agentur in Sachen Förderungen seit 2017. Angefangen bei hohen Digitalisierungsförderungen im Bereich IT-Security, über Personalkostenzuschüsse bis hin zu Investitionsförderungen für Geschäftsausstattung – better call Diethart!
Die Förderberatung und anschließende Projektumsetzung durch den Förderungsmanager war erstklassig! Kompetenter Förderungsmanager, maßgeschneiderte Lösungen und reibungslose Abwicklung. Absolut empfehlenswert!
Die Förderungsberatung übertraf meine Erwartungen! Professionell, fundiert, effizient. Dank der Hilfe sicherten wir mit unserem Unternehmen optimale Fördermittel. Klare Kommunikation, kundenorientiert. Uneingeschränkte Empfehlung! Vielen Dank!
Super Beratung zu den für uns passenden Förderungsprodukten - von Einreichung bis Auszahlung beste Betreuung! Empfehlenswert!



















Mag. Stefan Diethart
Neusasser Weg 7, 9071 Köttmannsdorf
+43 677 624 59909
stefan.diethart@foerderungsmanager.at
Feber 1, 2026
Für Klein- und Mittelunternehmen in Kärnten ist es eine bekannte Herausforderung: Der Markt ist dynamisch, der Wettbewerb...
Förderungen gibt es für einen sehr großen Teil Ihrer unternehmerischen Aktivitäten – von ersten Internationalisierungsschritten (Messen, Exportmarketing, digitale Markterschließung im Ausland) über die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben bis hin zu Investitionen in Maschinen, Beratung, Innovation und Weiterbildung. Welche konkreten Programme passen, hängt von Branche, Unternehmensgröße, Standort, Projektinhalt und Zeitpunkt der Umsetzung ab; genau hier unterstützt Sie Förderungsmanager.at mit einer individuellen Förderanalyse.
Ob und welche Förderung möglich ist, richtet sich neben der Unternehmensgröße insbesondere nach Ihrer Gewerbeberechtigung und Branche. Förderungsmanager.at prüft für Sie, welche Förder- und Finanzierungsinstrumente für Ihr konkretes Unternehmen und Ihr geplantes Projekt realistisch in Frage kommen und erstellt auf Wunsch eine strukturierte Potenzialanalyse.
In Österreich gibt es eine Vielzahl von Förderstellen, unter anderem AWS, FFG, KPC, AMS und WKO sowie die Landesförderstellen wie z. B. KWF in Kärnten oder SFG in der Steiermark. Zusätzlich existieren Programme der Landesregierungen und teilweise auch kommunale Förderangebote; der jeweilige Antrag muss immer direkt bei der zuständigen Stelle eingebracht werden – Förderungsmanager.at unterstützt Sie dabei, die richtige Stelle und das passende Programm zu wählen.
Je nach Förderprogramm und Projektvorhaben sind Zuschüsse in einer Größenordnung von etwa 20% bis 80% der förderfähigen Kosten möglich. Klassische Investitionen ins Anlagevermögen werden häufig eher im Bereich bis zu rund 20% gefördert, während beispielsweise Weiterbildung oder bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen in geeigneten Programmen mit bis zu etwa 80% unterstützt werden können.
Ja, in einzelnen Programmen – insbesondere im überbetrieblichen oder länderübergreifenden Bereich – sind Zuschussquoten von bis zu 100% vorgesehen. Ob eine Vollförderung möglich ist, hängt jedoch immer von den konkreten Programmbedingungen und dem Charakter Ihres Projekts ab; Förderungsmanager.at prüft im Einzelfall, welche Förderintensität realistisch ist.
Eine Kombination von Förderinstrumenten ist in gewissen Konstellationen möglich, sofern die jeweilige Förderrichtlinie das zulässt und es zu keiner Überförderung kommt, also die Gesamtförderung die Projektkosten nicht übersteigt. Da hier beihilfenrechtliche Höchstgrenzen, Kumulationsregeln und unterschiedliche Rechtsgrundlagen zu beachten sind, empfiehlt sich eine professionelle Abstimmung – Förderungsmanager.at übernimmt diese Abklärung für Sie.
Grundsätzlich können Sie für jedes neue Projekt einen Förderantrag stellen, sofern Sie die jeweiligen Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllen. Manche Programme begrenzen jedoch die Häufigkeit, etwa auf einen Antrag je Kalenderjahr oder erlauben eine erneute Antragstellung erst nach Ablauf von 12 Monaten seit der letzten Bewilligung; Förderungsmanager.at berücksichtigt diese Fristen in Ihrer Gesamtförderplanung.
In rund 99% aller Programme gilt: Der Förderantrag muss vor Projektbeginn bei der Förderstelle eingereicht werden. Erst ab Einlangen des Antrags dürfen verbindliche Bestellungen, Anzahlungen oder andere unumkehrbare Verpflichtungen eingegangen werden – Förderungsmanager.at achtet gemeinsam mit Ihnen darauf, dass diese zeitlichen Vorgaben eingehalten werden.
Als Projektbeginn gilt in der Regel der früheste der folgenden Zeitpunkte: der Beginn der Bauarbeiten, die erste rechtsverbindliche Handlung (meist Bestellung oder Auftragserteilung) oder eine andere Verpflichtung, die die Investition bzw. Leistungserbringung unumkehrbar macht. Unverbindliche Angebote und Vorabinformationen zählen in der Regel noch nicht als Projektbeginn, sollten aber zeitlich sorgfältig geplant werden, um keine Förderchance zu gefährden.
Viele Förderprogramme sehen einen Projektdurchführungszeitraum von etwa einem Jahr vor. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die geplanten Maßnahmen umgesetzt, die Rechnungen gelegt und die Abrechnung bei der Förderstelle eingereicht werden; bei Bedarf unterstützt Förderungsmanager.at auch bei Fristverlängerungsanträgen.
In der Mehrzahl der Programme ist eine nachträgliche Förderung nicht möglich, da der Antrag vor Projektbeginn gestellt werden muss. Nur in wenigen, genau definierten Fällen – etwa bei bestimmten Umweltinvestitionen – erlaubt die Richtlinie ausdrücklich eine Antragstellung im Nachhinein; Förderungsmanager.at prüft für Sie, ob Ihr Fall darunter fällt.
Gebrauchte Wirtschaftsgüter sind nicht automatisch von der Förderung ausgeschlossen. Ob gebrauchte Maschinen förderfähig sind oder nur Neuinvestitionen akzeptiert werden, ist jeweils in der Förderrichtlinie geregelt; Förderungsmanager.at berücksichtigt diese Details bei der Auswahl des passenden Programms.
Viele Investitionsförderprogramme setzen eine Mindestprojektsumme von rund 10.000 Euro an förderfähigen Kosten voraus. Es existieren jedoch auch Programme und Ausschreibungen mit niedrigeren Untergrenzen, etwa für kleinere Digitalisierungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen; Förderungsmanager.at zeigt Ihnen, welche Programme für Ihr Investitionsvolumen in Frage kommen.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden üblicherweise erst nach Abschluss des Projekts und nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt. Das bedeutet, dass Sie die Projektkosten zunächst vorfinanzieren müssen; bei geförderten Krediten (z. B. ERP-Krediten) sieht die Finanzierung anders aus, da hier eine Bank zunächst die Vorfinanzierung übernimmt und der ERP-Kredit diese später ablöst.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Förderungen, auch wenn Sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen. Die Förderstelle entscheidet im Rahmen ihrer Richtlinien, Budgetmittel und Prioritäten, ob ein Projekt bewilligt wird; Förderungsmanager.at unterstützt Sie dabei, den Antrag so zu gestalten, dass die Chancen bestmöglich genutzt werden.
Bei Programmen mit begrenztem Budget kann es vorkommen, dass der Fördertopf schon vor Ende der Laufzeit ausgeschöpft ist und keine weiteren Anträge mehr angenommen oder bewilligt werden. In diesem Fall bleibt meist nur, auf eine Neuauflage oder eine Folgetranche zu warten – Förderungsmanager.at beobachtet die Ausschreibungen laufend und informiert Sie über passende Zeitfenster.
Ja, derzeit gibt es für Förderungen keine einheitliche Plattform mit einem einzigen Zugang. Jede Förderstelle bzw. jedes Programm nutzt eigene Online-Portale für Antragstellung, Kommunikation und Abrechnung; Förderungsmanager.at hilft Ihnen, diese Vielfalt zu strukturieren und die notwendigen Log-ins und Zugänge korrekt anzulegen.
Ein ERP-Kredit ist eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Fixzinskredits, der gemeinsam mit einer Treuhandbank beantragt wird. Während die Bank zunächst die Vorfinanzierung übernimmt, löst der ERP-Kredit diese am Ende des Projekts ab; bei Bedarf können zusätzlich Bundeshaftungen beantragt werden, wenn die Bank weitere Sicherheiten verlangt.
Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ist eine EU-Verordnung, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen staatliche Beihilfen ohne vorherige Einzelfall-Notifikation bei der Europäischen Kommission gewährt werden dürfen. Förderungen unter der AGVO müssen insbesondere Transparenzvorgaben, zulässige Beihilfeintensitäten und bestimmte inhaltliche Kriterien erfüllen; Förderungsmanager.at ordnet Ihr Projekt beihilfenrechtlich korrekt ein.
„De-minimis“-Förderungen sind geringfügige Beihilfen, die den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten nicht spürbar beeinträchtigen und deshalb von der vorherigen Notifikationspflicht ausgenommen sind. Innerhalb eines fließenden Dreijahreszeitraums dürfen einem Unternehmen bzw. einer Gruppe verbundener Unternehmen insgesamt bis zu 300.000 Euro an De‑minimis‑Beihilfen gewährt werden; sämtliche österreichische De‑minimis‑Beihilfen sind dabei zusammenzurechnen.
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